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Dienstvereinbarungen

Dienstvereinbarungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Beschäftigten. Sie schaffen verbindliche Rahmenbedingungen für zentrale Themen des Arbeitsalltags und tragen zu Transparenz und Rechtssicherheit bei.

Auf dieser Seite finden Sie die aktuell geltenden Dienstvereinbarungen. Über die Schaltflächen können Sie die jeweiligen Dokumente direkt aufrufen und / oder herunterladen.

Die Dienstvereinbarungen gelten für die jeweiligen Beschäftigtengruppen und sind verbindlich. Bitte informieren Sie sich regelmäßig über den aktuellen Stand.

Dienstvereinbarung Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Diese Dienstvereinbarung regelt das Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Ziel ist es, Beschäftigte nach längerer oder wiederholter Arbeitsunfähigkeit bei der Sicherung ihres Arbeitsplatzes und der Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit zu unterstützen. Die Teilnahme am BEM ist freiwillig und unterliegt strengen Datenschutzregelungen.

Dienstvereinbarung Arbeitsbefreiung und Jubiläumsgeld

Die Dienstvereinbarung enthält Regelungen zur Arbeitsbefreiung aus wichtigen persönlichen oder sonstigen Gründen sowie zur Gewährung von Jubiläumsgeld. Sie legt fest, in welchen Fällen eine bezahlte Freistellung möglich ist und unter welchen Voraussetzungen Jubiläumsgelder gezahlt werden.

Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeitregelung

Diese Dienstvereinbarung beschreibt die Rahmenbedingungen der flexiblen Arbeitszeit (Gleitzeit). Sie regelt unter anderem Arbeitszeitrahmen, Sollarbeitszeit, Pausen, Zeiterfassung sowie den Umgang mit Zeitguthaben und Zeitschulden. Ziel ist es, betriebliche Erfordernisse und individuelle Bedürfnisse in Einklang zu bringen.

Dienstvereinbarung Bildschirmarbeitsplatzbrille

Diese Dienstvereinbarung regelt den Anspruch auf und das Verfahren zur Bereitstellung einer speziellen Bildschirmarbeitsplatzbrille. Ziel ist es, Beschäftigte, die regelmäßig an Bildschirmarbeitsplätzen tätig sind und bei denen eine normale Sehhilfe nicht ausreicht, gesundheitlich zu unterstützen. Sie beschreibt die betriebsärztliche Untersuchung, die Voraussetzungen für die Kostenübernahme sowie den Ablauf der Beschaffung und Erstattung. Grundlage sind die gesetzlichen Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Ansprechpartnerin

Dagmar Strack
Fachgebietsleitung Allgemeine Verwaltung

  • Telefon
    +49 (0)6501 80041 201

  • E-Mail
    dagmar.strack@smw-konz.de