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Verhalten bei Unfällen

Die Sicherheit aller Mitarbeitenden hat für uns höchste Priorität. Bitte beachtet daher folgende Regelungen zum Verhalten bei Unfällen:

Kleine Verletzungen

Bei kleineren Verletzungen wie Kratzern oder Schnittwunden:

  • Nutzt bitte die Erste-Hilfe-Koffer, die in unseren Betriebsstätten und Verwaltungsgebäuden bereitstehen
  • Füllt anschließend den beiliegenden Dokumentationszettel vollständig aus
  • Gebt diesen zur Dokumentation im Personalbüro oder bei euren Betriebsleitern ab oder sendet ihn per E-Mail an personal@smw-konz.de

Arbeitsunfälle/ Wegeunfälle

Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall sind folgende Schritte zwingend einzuhalten:

    1. Sofortmaßnahmen am Unfallort

    • Unfallstelle sichern: Weitere Gefahren vermeiden und Verletzte sowie andere Personen schützen
    • Erste Hilfe leisten: Im Rahmen der eigenen Möglichkeiten helfen
    • Notruf absetzen: Rettungsdienst unter 112 verständigen
    • Ruhe bewahren: Besonnen handeln und den Verletzten beruhigen

    2. Dokumentation des Arbeitsunfalls

    • Unfallbericht erstellen: Angaben zu Datum, Uhrzeit, Ort und Unfallhergang vollständig dokumentieren
    • Zeugen benennen: Namen und Kontaktdaten anwesender Zeugen festhalten

    3. Meldung des Arbeitsunfalls

    • Vorgesetzte informieren: Der Arbeitsunfall ist unverzüglich der Fachgebietsleitung bzw. dem Betriebsleiter zu melden
    • Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft: Die Unfallanzeige wird vom Fachgebietsleiter/ Betriebsleiter ausgefüllt und muss möglichst schnell an das Personalbüro übergeben werden, wenn der Unfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen des Mitarbeiters führt.

    4. Nachsorge und Prävention

    • Untersuchung durch den Betriebsarzt: Nachkontrolle und entsprechende Dokumentation
    • Präventionsmaßnahmen: Gemeinsam Maßnahmen besprechen, um zukünftige Unfälle zu vermeiden

    Wichtiger Hinweis

    Die Unfallanzeige für die Berufsgenossenschaft muss dem Personalbüro übergeben oder per E-Mail an personal@smw-konz.de gesendet werden.
    Als Wegeunfall gilt ein Unfall auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeitsstätte.

    Ansprechpartnerinnen

    Katja Bernardy
    Personalsachbearbeitung

    • Telefon
      +49 (0)6501 80041 213

    • E-Mail
      katja.bernardy@smw-konz.de

    Frederike Gentgen
    Personalsachbearbeitung

    • Telefon
      +49 (0)6501 80041 214

    • E-Mail
      frederike.gentgen@smw-konz.de