Der Hinweisgeberschutz dient dem Schutz von Personen, die im beruflichen Umfeld auf Missstände oder Rechtsverstöße aufmerksam machen. Ziel ist es, Hinweise frühzeitig aufzuklären und Hinweisgebende vor Benachteiligungen oder Repressalien zu schützen.
Was ist Hinweisgeberschutz?
Hinweisgeberschutz bedeutet, dass Mitarbeitende sowie weitere Personen mit beruflichem Bezug (z. B. ehemalige Mitarbeitende, Praktikanten oder Dienstleister) Rechtsverstöße sicher und vertraulich melden können. Dazu zählen unter anderem:
Korruption und Betrug
Verstöße gegen Arbeits-, Umwelt- oder Datenschutzvorschriften
Diskriminierung oder Machtmissbrauch
Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit
Der Hinweisgeberschutz ist gesetzlich geregelt und verpflichtet Organisationen, geeignete Meldewege einzurichten.