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Jobrad

Die Saar-Mosel Werke Konz AöR bietet ihren Beschäftigten die Möglichkeit des Jobrades an.

Was ist JobRad?

Mit JobRad haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wunschfahrrad oder E-Bike über den Arbeitgeber zu leasen.

Vorteile von JobRad:

  • Kostenvorteil: Das Leasing eines Fahrrads oder E-Bikes ist in vielen Fällen günstiger als ein Direktkauf; steuerliche Regelungen finden Anwendung.
  • Modellauswahl: Es stehen unterschiedliche Fahrradtypen zur Auswahl, abhängig vom Angebot der teilnehmenden Händler.
  • Zubehörintegration: Leasingfähiges Fahrradzubehör kann in den Vertrag einbezogen werden.
  • Versicherungsschutz: Während der Leasinglaufzeit besteht in der Regel eine Vollkaskoversicherung gegen Schaden und Diebstahl.
  • Serviceoptionen: Wartungs- und Inspektionsleistungen können Bestandteil des Leasingangebots sein.
  • Flexible Nutzung: Das Fahrrad kann dienstlich und privat genutzt werden; eine Mitbenutzung durch im Haushalt lebende Personen ist zulässig.
  • Nachhaltigkeitsaspekt: Die Nutzung eines Fahrrads kann einen Beitrag zu umweltfreundlicher Mobilität leisten.
  • Gesundheitsförderung: Regelmäßiges Radfahren kann die Bewegung im Alltag unterstützen.

Wie funktioniert JobRad?

Sie wählen Ihr Fahrrad oder E-Bike bei einem teilnehmenden Fach- oder Onlinehändler aus.
Das Fahrrad wird vom Arbeitgeber geleast und Ihnen für die Dauer von drei Jahren zur Nutzung überlassen. Während dieser Zeit wird eine monatliche Leasingrate erhoben.

Eigentümer des Fahrrads ist während der Leasinglaufzeit die Firma JobRad.

Nach Ablauf der drei Jahre bestehen folgende Möglichkeiten:

  • mögliche Ablöse des Fahrrads
  • Rückgabe des Fahrrads
  • Rückgabe mit anschließendem Anschlussleasing

Ansprechpartner

Valentina Selig
Sachbearbeitung Vertrags- und Satzungswesen

  • Telefon
    +49 (0)6501 80041 223

  • E-Mail
    valentina.selig@smw-konz.de

Paul Thiede
Vergabestelle & Datenschutzbeauftragter

  • Telefon
    +49 (0)6501 80041 224

  • E-Mail
    paul.thiede@smw-konz.de

Nutzungsrahmen

Pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter kann ein Fahrrad geleast werden.

Das Fahrrad darf dienstlich und privat genutzt werden.

Eine Mitbenutzung durch im Haushalt lebende Personen ist zulässig.

Pflichten der Nutzenden

Während der Leasinglaufzeit sind folgende Vorgaben zu beachten:

  • sachgemäße Nutzung des Fahrrads
  • Einhaltung der Vorgaben von JobRad (z. B. Inspektionen)
  • Meldung und Reparatur von Schäden
  • Beachtung der Regelungen aus dem Überlassungsvertrag
  • Einhaltung der Anweisungen der Vollkaskoversicherung

Besondere Situationen

Schaden, Unfall oder Diebstahl
→ Absicherung über die bestehende Vollkaskoversicherung

Krankengeldbezug oder Elternzeit
→ Die Leasingrate setzt aus; das Fahrrad darf in dieser Zeit nicht genutzt werden

Ausscheiden aus dem Betrieb vor Ablauf der drei Jahre
→ Rückgabe des Fahrrads oder mögliche Ablöse

Vorgehensweise über das JobRad-Portal

Über das JobRad-Portal der Verbandsgemeindewerke Konz AöR erhalten Sie:

  • einen Überblick zu Bedingungen, Leistungen, Versicherung und Überlassung
  • Informationen zu leasingfähigem Zubehör
  • einen JobRad-Rechner
  • eine Händlerübersicht
  • eine Schritt-für-Schritt-Anleitung (Konto erstellen, Fahrrad auswählen, Leasing beantragen, Freigabe abwarten, Fahrrad abholen)

Die Höhe der monatlichen Leasingrate ist abhängig von: Art des Fahrrads, Preis bzw. UVP des Fahrrads, Bruttogehalt, Steuerklasse, ggf. zusätzlichen Leistungen.